Sozialpädagogische Grundsätze des Betreuten Wohnens

Die konzeptionelle Arbeit im Betreuten Wohnen versteht sich als lebensfeldaufbauende erzieherische Hilfe und resultiert aus langjährigen Erfahrungen in der Betreuung Jugendlicher und junger Erwachsener und der damit einhergehenden Anforderungen. Den minderjährigen Jugendlichen wird ein hohes Maß an Vertrauen entgegengebracht, was einerseits bedeutet, dass sie ein für ihr Alter hohes Potenzial an Eigenverantwortlichkeit mitbringen müssen, andererseits genießen sie durch intensive Betreuung und Kontrolle größeren Schutz.

Gegenseitiges Vertrauen soll sich im Verlauf der Zusammenarbeit zu einem Grundpfeiler der Betreuung entwickeln. Das Potenzial, das jeder junge Mensch mitbringt, dient als Orientierung, um seine positiven Eigenschaften zu stärken. Innerhalb ihres individuellen Rahmens müssen die Jugendlichen selbstständig agieren. Auch wenn Kontrolle und Hilfestellungen durch uns gegeben sind, ist die/der Jugendliche für sein Tun und Handeln verantwortlich und muss die Konsequenzen dafür selber tragen. Der junge Mensch geht seinen eigenen Weg, auch wenn dieser nicht immer als optimal erachtet wird. Unsere Aufgabe ist es nicht, Druck auszuüben oder zu strafen, sondern Konsequenzen aufzuzeigen, negative Erfahrungen gehören dazu.

Unsere Verantwortung liegt maßgeblich darin, das gemeinsam gesetzte Ziel nicht aus den Augen zu verlieren und die Jugendlichen darin zu beraten und zu unterstützen. Wir bieten den jungen Erwachsenen Verbindlichkeit, Erreichbarkeit und die ernsthafte Wahrnehmung seiner Belange.

Das Verhältnis zwischen Betreuer*innen und den zu betreuenden Jugendlichen ist ein grundsätzlich demokratisches Beziehungsverhältnis, welches die/den Jugendlichen dazu auffordert, die Betreuung als Hilfe zu begreifen. Wir erwarten, dass der junge Mensch von seinem Recht, sich aktiv im Rahmen seiner individuellen Möglichkeiten an der Maßnahme zu beteiligen, Gebrauch macht. Das beinhaltet, dass er die gemeinsam gesetzten Ziele erreichen will, uns ehrlich und offen gegenübertritt, sich verlässlich zeigt und kooperationsbereit ist.

Die Zusammenarbeit mit den Eltern des zu betreuenden jungen Menschen richtet sich in erster Linie nach seinen Bedürfnissen und Interessen. Wir verstehen uns nicht als ausführendes Organ elterlicher Interessen, sondern arbeiten parteilich mit der/dem Jugendlichen und orientieren uns an ihren/seinen Wünschen.

Bei minderjährigen Jugendlichen werden die Eltern in Form der Hilfeplangespräche an der Maßnahme beteiligt. Gravierende Einschnitte im Entwicklungsprozess der/des Jugendlichen werden den Eltern als Sorgeberechtigte im Verlauf der Maßnahme selbstverständlich mitgeteilt. Der Umfang, mit dem sie an der Unterbringung beteiligt sind, z.B. Unterstützung beim Umzug, hängt in erster Linie von der/dem Jugendlichen ab. Wir nehmen dabei keine aktive Rolle ein.

Möchte die/der Betreute nach der Vollendung des 18. Lebensjahres ihre/seine Eltern nicht in den Verselbstständigungsprozess einbeziehen, werden wir sie/ihn in dieser Entscheidung unterstützen. Es gilt hier abzuschätzen, inwieweit eine Annäherung an das Elternhaus in Zukunft für den jungen Erwachsenen erforderlich und sinnvoll ist und welche Hilfestellungen dafür benötigt werden.